Kernkraftwerk Leibstadt

Entsorgung

Seit seiner Inbetriebnahme 1984 fallen im Kernkraftwerk Leibstadt unterschiedliche radioaktive Abfällen an, die sich grundsätzlich in zwei Gruppen unterteilen lassen: Hochaktive Abfälle (HAA) und schwach- bis mittelaktive Abfälle (SMA).

Während sich hochaktive Abfälle hauptsächlich aus ausgedienten Brennelementen zusammensetzen, fallen in einem Kernkraftwerk volumenmässig rund neun Mal mehr schwach- und mittelaktive  Abfälle an. Dies können Schutzanzüge, Abdeck- und Reinigungsmaterial oder auch Harze sein.

Langzeitschutz von radioaktiven Abfällen

Ein Teil der radioaktiven Abfälle stellt ein Gefahrenpotenzial für einige Hundert bis rund 100’000 Jahre dar. Alle radioaktiven Abfälle müssen darum so entsorgt werden, dass Menschen und Umwelt über lange Zeiträume hinweg zuverlässig geschützt bleiben. 

International sind sich die Fachleute einig: Die Lagerung der radioaktiven Abfälle in geeigneten Gesteinen tief unter dem Erdboden ist der sicherste Entsorgungsweg. Das Schweizer Parlament hat daher die geologische Tiefenlagerung im Inland für alle Arten von radioaktiven Abfällen im Kernenergiegesetz verbindlich vorgeschrieben.


Nagra sucht für die Schweiz

Die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) plant den Bau von zwei Tiefenlagern: Eines für die hochaktiven Abfälle (HAA) und ausgedienten Brennelemente sowie eines für die schwach- und mittelaktiven Abfälle (SMA). 

Die Nagra konzentriert sich dabei auf die Sicherheit des Untergrunds. Die beiden Tiefenlager können in derselben Region oder an unterschiedlichen Orten liegen, welche über den besonders geeigneten Opalinuston im Untergrund verfügen.


15-20 Jahre Rückbau

Im Jahr 2045 geht das KKL voraussichtlich als letztes der Schweizer Kernkraftwerke ausser Betrieb. Danach folgt der rund 15-20 Jahre dauernde nukleare wie auch konventionelle Rückbau der Anlage.

Planungsphase Stilllegung (ca. 5-8 Jahre)

  • Erarbeitung Stilllegungsprojekt während des Leistungsbetriebs
  • Antrag zur Stilllegung beim Bundesamt für Energie (BfE) 
  • Antragsprüfung durch das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI)
  • Stilllegungsverfügung durch das zuständige Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)

Nachbetrieb (ca. 5 Jahre)

  • Ende der Stromproduktion, Anlage geht vom Netz
  • Etablieren des technischen Nachbetriebs (Nachkühlung, etc.)
  • Start Abtransport der Brennelemente (benötigt rund 5 Jahre)
  • Vorbereitungsarbeiten für den nuklearen Rückbau

Nuklearer Rückbau (ca. 7 Jahre)

  • Start des nuklearen Rückbaus
  • Entfernen des gesamten radioaktiven Materials
  • Rückbau von innen nach aussen
  • Ausserbetriebnahme von nicht mehr benötigten Systemen und Anlagekomponenten
  • Dekontaminationsarbeiten
  • Freimessen der Anlage
  • Freigabe durch das ENSI 

Konventioneller Rückbau (ca. 3 Jahre)

  • Mit der Freigabe durch das ENSI startet der konventionelle Rückbau
  • Diese Arbeiten fallen nicht mehr unter die Stilllegungsverfügung.
  • Das Gelände des Kraftwerkareals kann anschliessend industriell oder auch naturnah neu genutzt werden. 

Finanzierung von Stilllegung und Entsorgung

Gemäss dem Verursacherprinzip sind die Kernkraftwerkbetreiber verantwortlich für die Entsorgung der abgebrannten Brennelemente und radioaktiven Abfälle aus dem Betrieb sowie für die Stilllegung und den Rückbau der Kernkraftwerke.

Die sogenannten Stilllegungs- und Entsorgungsfonds stellen die Finanzierung sicher.