Kernkraftwerk Leibstadt

Standortwahl

Wie die radioaktiven Abfälle in der Schweiz sicher und für ausreichend lange Zeit entsorgt werden können, zeigte die Nagra im Entsorgungsnachweis, den der Bund im Jahr 2006 bestätigte. Nachdem die wesentlichen technischen Fragen geklärt sind, geht es jetzt darum, die Standorte der geplanten geologischen Tiefenlager festzulegen. Dies geschieht über ein im April 2008 vom Bund eingeleitetes transparentes, nachvollziehbares und verbindliches Verfahren: den Sachplan geologische Tiefenlager (SGT).

Dieses Verfahren wird unter der Kontrolle des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und der Gesamtverantwortung des Bundesamtes für Energie durchgeführt. Die Nagra hat die Aufgabe, die Standortsuche wissenschaftlich-technisch vorzubereiten und Standortvorschläge zu machen. Diverse Bundesbehörden wie das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE), das Bundesamt für Umwelt (BAFU), aber auch das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) und die Regionalkonferenzen als Vertreter der Standortregionen sind in die Arbeiten stark eingebunden, andere Instanzen wie der Ausschuss der Kantone (AdK) wirken beratend mit. Das nationale Projekt geologisches Tiefenlager kann nur von allen wichtigen Beteiligten gemeinsam erfolgreich durchgeführt werden.

«Sachplan» des Bundes für Standortwahl

Das sogenannte Sachplanverfahren ist ein Instrument der Raumplanung und wird bei nationalen Bauprojektenwie Bahnlinien, Autobahnen und Flughäfen eingesetzt. Mit diesem erprobten Verfahren sollen die Standorte für das geologische Tiefenlager nachvollziehbar und unter intensiver Zusammenarbeit mit den betroffenen Regionen bestimmt werden. Die Sicherheit von Mensch und Umwelt hat dabei oberste Priorität. Die Auswirkungen an der Oberfläche, also Aspekte der Raumnutzung, Wirtschaft und Gesellschaft, werden bei der Standortsucheso weit wie technisch möglich und sinnvoll berücksichtigt.

Am Ende des Sachplanverfahrens wird der Bundesrat die definitive Standortwahl treffen:

  • entweder für einen Standort für schwach- und mittelaktive Abfälle (SMA) und einen für hochaktive Abfälle (HAA) und ausgediente Brennelemente
  • oder für einen gemeinsamen Standort für beide Abfallkategorien (sogenanntes Kombilager)

Nach der Erteilung der Rahmenbewilligung durch den Bundesrat folgt die Genehmigung durch das Parlament. Falls das fakultative Referendum gegen die Rahmenbewilligung ergriffen wird, findet eine Volksabstimmung statt.

Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle

Die Frage, wo die radioaktiven Abfälle entsorgt werden, wird in den kommenden Jahren abschliessend beantwortet. Die Nagra informiert regelmässig über den aktuellen Stand des Verfahrens.

Bundesamt für Energie (BFE)
 

Einfache Erklärvideos zu den verschiedenen Etappen des Sachplans geologische Tiefenlager finden Sie auch beim Bundesamt für Energie.