Kernkraftwerk Leibstadt

Kontrollbehörden und Aufsicht

Das Kernkraftwerk Leibstadt kontrolliert sich selbst sehr intensiv. Aber natürlich arbeitet das KKL in der Aufsicht und Kontrolle auch mit nationalen und internationalen Organen zusammen.

Die geltenden gesetzlichen Anforderungen umfassen Vorschriften zur nuklearen Sicherheit, zum Strahlenschutz und zur Entsorgung der radioaktiven Abfälle im Rahmen der schweizerischen Gesetzgebung.


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Unterschiedliche Kontrollbehörden sind im Überwachungsnetz der Schweizer Kernkraftwerke


Das KKL erfüllt alle Anforderungen jederzeit

Darüber hinaus sind die Schweizer Kernkraftwerke wie kein anderer Industriezweig in ein dichtes Überwachungsnetz eingebettet. Dazu gehören in der Schweiz:

Internationales Aufsichtsgremium ist die Internationale Atomenergiebehörde (IAEA). Die IAEA überwacht per Video und rund um die Uhr die zentralen Elemente der Anlage. Darüber hinaus führt sie regelmässig Inspektionen durch. Den EU-Stresstest der europäischen Kernenergieanlagen im Jahr 2012 bestand das KKL mit Bestnoten.

Sicherheitsanalysen als Kontrollen

Ein Team von Experten erstellt wichtige Analysen, um das Sicherheitsverhalten des Kraftwerks auch in Extremsituationen zu gewährleisten.


Aufgaben und Zuständigkeiten

Welche Aufgaben hat das Bundesamt für Energie (BFE)?

Über Bewilligungen für den Bau, den Betrieb und die Änderung von Kernanlagen entscheidet der Bundesrat. Das Bundesamt für Energie (BFE) gehört zum Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), wirkt bei der Durchführung der atomrechtlichen Bewilligungsverfahren mit und bereitet die Entscheide des Bundesrats vor.

Das BFE erteilt Transportgenehmigungen für Kernbrennstoffe und radioaktive Abfälle. Es hat zudem die Aufsicht über den Sabotageschutz von Kernanlagen und leitet die international vorgeschriebene Kontrolle und Buchhaltung über die spaltbaren Materialien. Es ist verantwortlich für die Erarbeitung von Grundlagen für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle und die Kernenergiegesetzgebung.

Welche Aufgaben hat das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI)?

Bundesrat und BFE stützen ihre Entscheide auf Gutachten des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats (ENSI). Diese Aufsichtsbehörde ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit, wird aber vollumfänglich von den Kernkraftwerksbetreibern finanziert.

Das ENSI beaufsichtigt und beurteilt die nukleare Sicherheit und den Strahlenschutz in den schweizerischen Kernanlagen, zu denen neben den Kernkraftwerken auch Einrichtungen zur Konditionierung und Lagerung der radioaktiven Abfälle gehören. Das ENSI führt Inspektionen durch, überwacht den sicherheitstechnischen Zustand und die Einhaltung der Vorschriften, formuliert Auflagen an die Betreiber und informiert die Öffentlichkeit.