Kernkraftwerk Leibstadt

Schutz der Menschen vor Strahlung

Das System mit mehrfachen Barrieren rund um den Reaktor sowie ein Regelwerk von Gesetzen und Vorschriften sorgen für den Schutz von Mitarbeitern, der Bevölkerung und der Umwelt vor Strahlung.

Das KKL gibt über Luft und Wasser geringe Radioaktivität ab. Die Menge liegt seit Inbetriebnahme der Anlage immer weit unter den gesetzlichen Vorschriften. Die Emissionen radioaktiver Stoffe für Personen, die in unmittelbarer Nähe eines Schweizer Kernkraftwerks wohnen, betragen gemäss aktuellem Strahlenschutzbericht des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) höchstens ein Hundertstel Millisievert (0,01 mSv) pro Jahr.


0.01 mSv

Maximale Emission pro Jahr


Wie wird mögliche radioaktive Strahlung überwacht?

Ein breites Netzwerk von Messstationen in der nahen und weiteren Umgebung der Kernanlage, einschliesslich des deutschen Grenzgebiets, überwacht laufend die Emissionen des Werks in Luft, Wasser und Erde sowie die Direktstrahlung.

Kontrolliert werden diese Messwerte vom KKL selbst sowie über das MADUK-Netz der nationalen Kontrollbehörde ENSI. Aktuelle Messwerte sind einsehbar im Teletext von Radio und Fernsehen SRF und über die NADAM-Sonden der Nationalen Alarmzentrale NAZ. Auch die Eidgenössische Anstalt für Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Gewässerschutz (EAWAG) und die Sektion Umweltradioaktivität (URA) des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) unterhalten Messstationen.

Stete Überwachung

Jeder Transport, der das KKL verlässt, wird radiologisch überwacht. Ein Mitarbeiter misst die Dosisleistung an der Oberfläche eines Lastwagens.


Welche baulichen Massnahmen schützen vor Strahlung?

Das nukleare Dampferzeugungssystem des Kernkraftwerks Leibstadt ist doppelt geschützt: Durch den Sicherheitsbehälter - auch Containment genannt - und durch die Betonhülle des Reaktorgebäudes.

Das Containment besteht aus einer 3,8 Zentimeter dicken Stahlwand, die den Reaktor vollständig umschliesst und unter 0,6 Millibar Unterdruck steht. Neben einer 1,5 Meter dicken Abschirmwand aus Beton ist es zudem von der Hülle des Reaktorgebäudes umschlossen. Diese besteht aus 1,2 Meter dickem, vierfach armiertem Stahlbeton und gewährt neben der Abschirmung der Direktstrahlung auch hohen Schutz gegen Einwirkungen von aussen.

Das Containment und das Druckabbausystem des Reaktors bieten optimale Sicherheit sowohl im Normalbetrieb wie auch im unwahrscheinlichen Fall einer Havarie. 
Durch den Unterdruck im Containment ist sichergestellt, dass im Fall einer Undichtheit Luft nur nach innen dringen kann. Für den sehr unwahrscheinlichen Fall eines übermässigen Druckanstiegs im Containment ist im KKL zusätzlich ein gefiltertes Druckentlastungssystem eingebaut.

Zudem gehören die permanente Überwachung und Wartung zu den vorbeugenden Massnahmen und zur Gewährleistung des sicheren Betriebs.

Unterdruck als Schutzmassnahme

Das Containment steht unter Unterdruck, so dass keine Luft aus dem Innern entweichen kann.


Strahlenschutz für Mitarbeitende

Bevor die sogenannte Zone verlassen werden kann, müssen alle Mitarbeitenden ihre Dosimeter ablesen und registrieren lassen.

Wie schützt das KKL seine Mitarbeitenden?

Der Bereich, in welchem Mitarbeiter des KKL bei regelmässiger Arbeit eine akkumulierte Dosis von mehr als 1 Millisievert (mSv) pro Jahr aufnehmen könnten, nennt sich kontrollierte Zone.

Für den Aufenthalt in der kontrollierten Zone werden zusätzliche Strahlenschutz-Massnahmen getroffen, einerseits zum Schutz des Mitarbeiters resp. Besuchers, andererseits um ein Verschleppen radioaktiver Stoffe nach aussen zu vermeiden. Dazu gehören ein Wechsel von Kleidern und Schuhen, das Tragen eines Dosimeters, die zeitliche Begrenzung des Aufenthalts, das Umgehen von Strahlenquellen und ein sorgfältiges Ausmessen vor dem Austritt aus der kontrollierten Zone. Essen und Trinken sind in der kontrollierten Zone verboten.

Die Massnahmen dienen dazu, die externe Bestrahlung zu minimieren und Verunreinigungen und die Aufnahme von Radioaktivität in den Körper über Lunge oder Magen zu vermeiden.

Die radioaktive Belastung der KKL-Mitarbeiter liegt unter dem gesetzlichen Grenzwert von 20 mSv pro Person und Jahr. Der Wert gilt für alle Personen, die beruflich mit radioaktiver Strahlung zu tun haben, also auch für medizinisches Personal (z.B. beim Röntgen und in der Krebstherapie). Sie bewegt sich im Durchschnitt um 1 mSv pro Person und Jahr. Nur vereinzelte Personen erhalten bis 10 mSv pro Jahr. Zum Vergleich: Die natürliche Strahlung im Schwarzwald (Menzenschwand) beträgt 20 mSv pro Person und Jahr.